Die
erste Frage, die sich mir stellte, ist natürlich: was verdient man als Lehrer
so? Aus den Medien (Grafik http://www.tagesspiegel.de/berlin/schule/gehaltsvergleich-was-lehrer-in-berlin-verdienen/8198974.html) weiß man, Lehrer
verdienen gut:
Gehaltstabellen Lehrer (Tagesspiegel) |
Die
Tabelle liest sich super, aber wenn man genau hinschaut sieht man, dass das der
Verdienst auf Stufe 5 ist. Stufe 5 ist die Stufe auf die man kommt, wenn man 10
Jahre im Schuldienst gearbeitet hat. Also ist der Verdienst, der in der Zeitung
angegeben wird, so nicht ganz korrekt.
In
den Informationen, die ich zugeschickt bekommen hatte, mit der Einladung zum
Auswahlverfahren, stand folgendes:
Wie hoch ist die finanzielle Vergütung?
Die Berechnung eines Nettoentgelts hängt von Ihren persönlichen
Verhältnissen wie
Steuerklasse und Freibeträgen sowie Ihrer Versicherungspflicht in
den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung ab. Eine weitere Besonderheit
im öffentlichen Dienst ist die
Pflichtversicherung bei der Zusatzversorgungsanstalt des Bundes
und der Länder (VBL). Beiträge und Umlagen, die vom Arbeitgeber zur VBL
geleistet werden, sind abhängig vom
Sozialversicherungsrechtskreis Ost oder West und für die
Arbeitnehmer teilweise steuer- und sozialversicherungspflichtig. Wenn Sie aus
den genannten Bruttobeträgen Ihr zu erwartendes Nettoentgelt berechnen wollen,
nutzen Sie hierzu bitte entsprechende Brutto-Netto-Rechner im Internet, wie
z.B. den Gehaltsrechner für den Öffentlichen Dienst
Nicht
hilfreich.
Auf
der Seite des Senats findet man die folgende Tabelle:
Gehaltstabellen laut Senat Berlin |
Soweit
ich das raus finden konnte, zählen Grundschullehrer als Lehrer mit einem Wahlfach
(Obwohl sie 3 Fächer studieren und 2 Unterrichtsstunden mehr machen verdienen
Grundschullehrer am wenigsten), Lehrer mit zwei Wahlfächern sind Sekundarstufe
1 und Studienräte sind Gymnasiallehrer. Wichtige Info, die man leicht überliest:
„Die nachfolgenden Beträge gelten für Laufbahnbewerber“.
Also Menschen die ihr zweites Staatsexamen bestanden haben. NICHT für Leute im
Referendariat.
Bei
der GEW findet man dieses:
Die
Eingruppierung hängt vom anerkannten Abschluss und davon ab, in welcher
Schulform man überwiegend in seinen studierten Fächern unterrichtet. Die Spanne
reicht von Entgeltgruppe (E) 10 bis 13. Mit Beginn des (berufsbegleitenden
Referendariats) werden Lehrkräfte mit einem wissenschaftlichen
Hochschulabschluss i. d. R. so eingruppiert:
an
Grundschulen: E 11
in der Sekundarstufe I der ISS: E 12
in der gymnasialen Oberstufe von ISS oder
Gymnasien und berufsbildenden Schulen: E 13
Erst nach
erfolgreichem Abschluss des (berufsbegleitenden) Referendariats erhält man die
bekannte Zulage, die Berlin den angestellten Lehrkräften zurzeit gewährt. Dann
wird man faktisch nach dem Betrag der höchsten Stufe 5 bezahlt. Stichtag ist
dafür der Tag der Aushändigung des Zeugnisses über die Staatsprüfung
(offizielles Ende des Referendariats).
Da
diese Infos alle unterschiedlich waren, dachte ich, dass persönlich
nachzufragen vielleicht mehr Aufschluss bietet. Aber weit gefehlt: Beim Senat
erzählte man mir, es gäbe für Quereinsteiger Grundschule E10, nach
Referendariat E11, die GEW blieb bei E11.
Ich habe dann in einem Forum
Quereinsteiger gefunden, die schon 1 Jahr dabei waren und die erklärten mir,
dass man auf E11 eingestuft wird.
Also
zusammenfassend: Als Grundschullehrer im berufsbegleitenden Referendariat verdient
man TV-L E11 Stufe 1. Das bedeutet 2919.92 € Brutto, als lediger, kinderloser
Mensch mit Pflichtversicherung und VBL („Betriebs-“ Rentenversicherung) und
ohne Kirchensteuer sind das netto knapp 1800-2000
€.
Siehe
dieser Link: http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/berlin/lehrer/
Nach
dem bestandenen berufsbegleitenden Referendariat kann man die „Berlinzulage“
bekommen. Diese ist eine Zulage des Landes Berlin, um den Angestellten Lehrern
Berlin interessant zu halten ohne sie zu verbeamten. Das bedeutet angestellte
Lehrer bekommen die Differenz Ihres Gehaltes zur Stufe 5 ausgezahlt. Kurz
gesagt man bekommt denselben Verdienst, als wenn man auf Stufe 5 wäre und
dieser verändert sich nicht mehr mit der Zeit (Da die Differenz mit
ansteigender Einstufung kleiner wird). Dann verdient man netto mit der gleichen
Rechnung wie oben knapp 2455.31 €.
Die „Berlinzulage“ ist allerdings Kulanz von der Stadt Berlin und kann gegebenenfalls jederzeit wieder eingestellt werden. Die GEW kämpft in diesem Fall um eine Anpassung der Gehaltstabellen, die sicherstellt, dass angestellte Lehrer nicht deutlich weniger verdienen als verbeamtete.
Also
nicht schlecht. Wenn dann alles so stimmt.
Für
mich bedeutet das, dass ich während des berufsbegleitenden Referendariats
deutlich weniger verdiene, als jetzt in meinem temporären Postdoc
Arbeitsverhältnis. Aber nach bestehen verdiene ich – falls man dann noch die „Berlinzulage“
bekommt - knappe 100€ mehr.
Das nächste Mal Überlegungen zu Anstellung und Arbeit.
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