Montag, 13. Juli 2015

Quereinstieg Lehramt: Überlegungen zum Quereinstieg als Lehrerin mit berufsbegleitendem Seminar 1 - Das Gehalt



Die erste Frage, die sich mir stellte, ist natürlich: was verdient man als Lehrer so?  Aus den Medien (Grafik http://www.tagesspiegel.de/berlin/schule/gehaltsvergleich-was-lehrer-in-berlin-verdienen/8198974.html)  weiß man, Lehrer verdienen gut:


Gehaltstabellen laut Tagesspiegel
Gehaltstabellen Lehrer (Tagesspiegel)













Die Tabelle liest sich super, aber wenn man genau hinschaut sieht man, dass das der Verdienst auf Stufe 5 ist. Stufe 5 ist die Stufe auf die man kommt, wenn man 10 Jahre im Schuldienst gearbeitet hat. Also ist der Verdienst, der in der Zeitung angegeben wird, so nicht ganz korrekt.

In den Informationen, die ich zugeschickt bekommen hatte, mit der Einladung zum Auswahlverfahren, stand folgendes:

Wie hoch ist die finanzielle Vergütung?
Die Berechnung eines Nettoentgelts hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen wie
Steuerklasse und Freibeträgen sowie Ihrer Versicherungspflicht in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung ab. Eine weitere Besonderheit im öffentlichen Dienst ist die
Pflichtversicherung bei der Zusatzversorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Beiträge und Umlagen, die vom Arbeitgeber zur VBL geleistet werden, sind abhängig vom
Sozialversicherungsrechtskreis Ost oder West und für die Arbeitnehmer teilweise steuer- und sozialversicherungspflichtig. Wenn Sie aus den genannten Bruttobeträgen Ihr zu erwartendes Nettoentgelt berechnen wollen, nutzen Sie hierzu bitte entsprechende Brutto-Netto-Rechner im Internet, wie z.B. den Gehaltsrechner für den Öffentlichen Dienst

Nicht hilfreich.

Auf der Seite des Senats findet man die folgende Tabelle:

Gehaltstabellen laut Senat Berlin
Gehaltstabellen laut Senat Berlin

























Soweit ich das raus finden konnte, zählen Grundschullehrer als Lehrer mit einem Wahlfach (Obwohl sie 3 Fächer studieren und 2 Unterrichtsstunden mehr machen verdienen Grundschullehrer am wenigsten), Lehrer mit zwei Wahlfächern sind Sekundarstufe 1 und Studienräte sind Gymnasiallehrer. Wichtige Info, die man leicht überliest: „Die nachfolgenden Beträge gelten für  Laufbahnbewerber“. Also Menschen die ihr zweites Staatsexamen bestanden haben. NICHT für Leute im Referendariat.

Bei der GEW findet man dieses:

Die Eingruppierung hängt vom anerkannten Abschluss und davon ab, in welcher Schulform man überwiegend in seinen studierten Fächern unterrichtet. Die Spanne reicht von Entgeltgruppe (E) 10 bis 13. Mit Beginn des (berufsbegleitenden Referendariats) werden Lehrkräfte mit einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss i. d. R. so eingruppiert:

    an Grundschulen: E 11
    in der Sekundarstufe I der ISS: E 12
    in der gymnasialen Oberstufe von ISS oder Gymnasien und berufsbildenden Schulen: E 13

Erst nach erfolgreichem Abschluss des (berufsbegleitenden) Referendariats erhält man die bekannte Zulage, die Berlin den angestellten Lehrkräften zurzeit gewährt. Dann wird man faktisch nach dem Betrag der höchsten Stufe 5 bezahlt. Stichtag ist dafür der Tag der Aushändigung des Zeugnisses über die Staatsprüfung (offizielles Ende des Referendariats).

Da diese Infos alle unterschiedlich waren, dachte ich, dass persönlich nachzufragen vielleicht mehr Aufschluss bietet. Aber weit gefehlt: Beim Senat erzählte man mir, es gäbe für Quereinsteiger Grundschule E10, nach Referendariat E11, die GEW blieb bei E11. 
Ich habe dann in einem Forum Quereinsteiger gefunden, die schon 1 Jahr dabei waren und die erklärten mir, dass man auf E11 eingestuft wird.

Also zusammenfassend: Als Grundschullehrer im berufsbegleitenden Referendariat verdient man TV-L E11 Stufe 1. Das bedeutet 2919.92 € Brutto, als lediger, kinderloser Mensch mit Pflichtversicherung und VBL („Betriebs-“ Rentenversicherung) und ohne Kirchensteuer sind das  netto knapp 1800-2000 €.

 
Nach dem bestandenen berufsbegleitenden Referendariat kann man die „Berlinzulage“ bekommen. Diese ist eine Zulage des Landes Berlin, um den Angestellten Lehrern Berlin interessant zu halten ohne sie zu verbeamten. Das bedeutet angestellte Lehrer bekommen die Differenz Ihres Gehaltes zur Stufe 5 ausgezahlt. Kurz gesagt man bekommt denselben Verdienst, als wenn man auf Stufe 5 wäre und dieser verändert sich nicht mehr mit der Zeit (Da die Differenz mit ansteigender Einstufung kleiner wird). Dann verdient man netto mit der gleichen Rechnung wie oben knapp 2455.31 €.

Die  „Berlinzulage“ ist allerdings Kulanz von der Stadt Berlin und kann gegebenenfalls jederzeit wieder eingestellt werden. Die GEW kämpft in diesem Fall um eine Anpassung der Gehaltstabellen, die sicherstellt, dass angestellte Lehrer nicht deutlich weniger verdienen als verbeamtete.

Also nicht schlecht. Wenn dann alles so stimmt.

Für mich bedeutet das, dass ich während des berufsbegleitenden Referendariats deutlich weniger verdiene, als jetzt in meinem temporären Postdoc Arbeitsverhältnis. Aber nach bestehen verdiene ich – falls man dann noch die „Berlinzulage“ bekommt - knappe 100€ mehr.

Das nächste Mal Überlegungen zu Anstellung und Arbeit.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Wenn du auf meinem Blog kommentierst, werden die von dir eingegebenen Formulardaten (und unter Umständen auch weitere personenbezogene Daten, wie z. B. deine IP-Adresse) an Google-Server übermittelt. Mehr Infos dazu findest du in meiner Datenschutzerklärung (Link einfügen) und in der Datenschutzerklärung von Google.