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Montag, 30. April 2018

Thema Verbeamtung und Quereinstieg

Rechtlich gesehen ist ein Quereinsteiger nach Beendigung des Vorbereitungsdienst und mit Staatsprüfung für das Lehramt gegenüber den Lehrern mit "normaler" Laufbahn gleichgestellt. 

Entsprechend sollten Quereinsteiger auch verbeamtet in den Bundesländern, die noch Lehrer verbeamten. In Berlin und Sachsen werden momentan weder Quereinsteiger mit Staatsprüfung noch Lehramtsstudierte mit Staatsprüfung verbeamtet.  


In Berlin werden Quereinsteiger im Vorbereitungsdienst nicht auf Probe verbeamtet, die studierten Referendare werden auf Probe verbeamtet. Quereinsteiger müssen vor Beginn des Vorbereitungsdienst festangestellt in einer Schule sein. Es gibt Vorteile im Vorbereitungsdienst nicht verbeamtet zu werden, zum Beispiel, dass der Wechsel von gesetzlicher in private Krankenkasse und zurück entfällt. Die private Krankenkasse ist wohl für verbeamtete Lehramtsanwärter deutlich billiger im Referendariat, wird aber nach Festanstellung deutlich teurer, da sie nicht verbeamtet werden und keine Beihilfe kriegen. 


Um in anderen Bundesländern verbeamtet zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden  (siehe für Berlin S. 43 hier: Lehrbrief_Beamtenrecht_Berlin.pdf ).
Dazu gehören neben entsprechender Ausbildung

  • die deutsche Staatsbürgerschaft
  •  strafrechtliche Unbescholtenheit
  • ein bestimmtes Höchstalter
  • körperliche und geistige Eignung

Die einzelnen Bundesländer haben diesbezüglich einige Unterschiede. Zum Beispiel das Höchstalter liegt in einigen Bundesländern bei 50, in anderen geht es nur bis 32 (siehe Hoechstaltersgrenze_Verbeamtung.pdf ). Gesundheitlich wird wohl auf den BMI geachtet und auf mögliche chronische oder psychische Krankheiten. 


Da Quereinsteiger im Allgemeinen eher älter sind und entsprechend möglicherweise gesundheitliche Probleme in ihrer Vergangenheit hatten, kann es gut sein, dass sie auf dieser Basis nicht verbeamtet werden. 

Dann gibt es ja auch noch sogenannte Seiteneinsteiger. Die gehen direkt in den Lehrberuf ohne Referendariat und Prüfung und haben entsprechend keine Staatsprüfung für das Lehramt abgelegt. Die werden im Allgemeinen schlechter bezahlt und können als Lehrer nicht verbeamtet werden, da die die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Seiteneinsteiger gibt es zumindest in Berlin nur in Privatschulen, da öffentliche Schulen fast nur Quereinsteiger festeinstellen. Es gibt sogenannte PKB-Kräfte, also Vertretungslehrer, aber das ist nochmal eine ganz andere Hausnummer, was mit denen so gemacht wird…


Aber wie gesagt, es gibt einige Bundesländer, die gar nicht mehr verbeamten. Das finde ich aber das geringste Problem beim Quereinstieg. 

Es gibt deutliche Vor- und Nachteile der Verbeamtung (aus: Umfrage Beamtenstatus für lehrer )

Vorteile:

  • Zahlen  keine Sozialversicherungsabgaben und bekommen entsprechend  mehr Geld netto als angestellte Lehrkräfte
  • Sind meist  privat krankenversichert, was auf Grund der Beihilfe ähnlich viel kostet wie eine gesetzliche Versicherung, aber mehr Leistungen bietet.
  • sind quasi unkündbar (es gibt einige Ausnahmen, die es doch möglich machen)
  • bekommen eine höhere Rente
Nachteile:
  • sie unterliegen der Gehorsamspflicht
  • haben eingeschränkte Bürgerrechte und dürfen zum Beispiel nicht streiken
  • Sie dürfen sich im Dienst nicht politisch äußern/betätigen
  • Und durch ihr Verhalten das Ansehen des Staates nicht beschädigen (wobei ich glaube, da würde auch ein angestellter Lehrer Probleme bekommen…)

Ich denke, dass es für jeden ein starkes Sicherheitsnetz ist verbeamtet zu sein. Wenn ich aber mir überlege, dass Beamte unkündbar sind und mir anschaue, wie einige Beamte sich verhalten, finde ich, dass das nicht sinnvoll ist. In jedem anderen Beruf musst du Leistungen erbringen, um deinen Job zu rechtfertigen. Ich muss gestehen, dass ich an meiner Schule keine Lehrer habe, die sich sehr hängen lassen, aber wenn ich mir die Senatsverwaltung anschaue und was da so abgeht sieht das schon ganz anders aus. Entsprechend denke ich, wenn man die Verbeamtung abschafft, dann bitte für alle.


Diese Umfrage zum Status zeigt deutlich, dass es hauptsächlich Betroffene sind, die den Beamtenstatus sinnvoll finden: Lehrer Beamtenstatus Umfrageergebnis

  • 49% Beamte Lehrer + 2% andere Beamte=  51% Beamte haben an der Befragung teilgenommen.
  • 49% Beamte Lehrer + 20% angestellte Lehrer=  69% Lehrer haben an der Befragung teilgenommen.

  • 57% der Befragten finden es sinnvoll, Lehrer zu verbeamten.
Wenn ich mir die Zahlen oben ansehe, kann ich mir denken, wer hauptsächlich in den 57% steckt, die es sinnvoll finden. Lehrer und Beamte… Diejenigen, die es  schon sind oder gern wären.

Donnerstag, 25. Januar 2018

Weitere Antworten oder mein Verständnis zum nachstudieren von Fächern.


Wie geht das mit dem Quereinstieg nochmal? Muss ich nachstudieren? Gibt es eine Einführungszeit? und weitere Fragen kommen immer wieder auf mich zu. Daher werde ich versuchen das ganze nochmal zusammenzufassen:

Nachstudieren:
Da ändert sich gefühlt bei jedem Einstellungstermin etwas. Als ich 2015 begonnen habe ist mir alles anerkannt worden (Ma, NaWi, De). Die Regeln für Quereinsteiger wurden aber seitdem geändert.

Prinzipiell gilt laut Senat:


"Sie haben dabei ein in der Ausschreibung gefordertes Fach der Berliner Schule als Hauptfach studiert:

  • für das Lehramt an Grundschulen im Umfang von mindestens 40 Semesterwochenstunden oder 60 Leistungspunkten 

Sie haben ein weiteres Fach mit angemessenem Umfang studiert:

  • für das Lehramt an Grundschulen mindestens 30 Semesterwochenstunden oder 45 Leistungspunkte"
Zu Deutsch: 

"Wenn Ihre Herkunftssprache nicht Deutsch ist und Sie Ihren Hochschulabschluss außerhalb des deutschsprachigen Raums erworben haben, müssen Sie Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) nachweisen." 

Allerdings steht beim Senat ein paar Absätze weiter:

"Für das Lehramt an Grundschulen müssen Sie Studienleistungen für die Fächer Deutsch und Mathematik erbracht haben und, sofern nicht vorhanden, beide Fächer berufsbegleitend studieren."


Bei der GEW steht: 

"Zurzeit können die betreffenden Lehrkräfte i.d.R. erst ein Jahr nach der Einstellung mit den berufsbegleitenden Studien beginnen. Daher durchlaufen diese Lehrkräfte nach der Einstellung zunächst eine fachliche Begleitung im studierten Fach mit dem Besuch eines Fachseminars und mit beratenden Unterrichtshospitationen - und zwar bis zum Beginn der berufsbegleitenden Studien; mindestens aber 4 Monate lang. Dafür gibt es eine Ermäßigung um 5 Unterrichtsstunden."

Das heißt ihr fangt in der Schule an zu arbeiten, habt schon mal ein wenig Seminar und ca. 1 Jahr später bekommt ihr den Studienplatz.

 Ich habe mich damals für Bio und Chemie an der Sekundarschule beworben und hatte tatsächlich entsprechende SWS. Mathe habe ich gar nicht angegeben. Bei mir war es so, dass das Casting für Sekundarschulen war, aber Grundschulschulleiter mit dabei waren. Wir wurden zu Beginn des Castings gefragt, ob wir auch bereit wären an eine Grundschule zu gehen. Nach dem Casting bekam ich nur die Antwort vom Schulleiter, das ich genommen war und gefühlt eine Woche vor Beginn dann vom Senat die endgültige Zusage und Mitteilung über das Hauptseminar. Uns ist dann im Hauptseminar alles Weitere mitgeteilt worden.

Zum Thema Deutsch nachstudieren: Bei uns kamen Ende 2006  im NaWi-Seminar 2 neue Quereinsteigerinnen. Beide Bio studiert, die eine sprach fließend Deutsch und musste Deutsch nachstudieren, die andere gebrochen Deutsch und musste es nicht nachstudieren... Wer das entschieden hat, kann mir das sicher nicht erklären... Auch das könnte vom Personalzuständigen entschieden wurde und ist entsprechend Glücksache. Von Personalzuständigen scheint sowieso sehr viel abhängig zu sein...

Den genauen Ablauf mit Studium kenne ich nicht. Die Infos, die ich habe, beruhen auf Hörensagen: Du besuchst während des Nachstudiums (vier Semestern berufsbegleitend) alle Seminare (Haupt- und Fachseminare) und bist schon an deiner Schule. Wenn du fertig nachstudiert hast, fängt das Ref an. Vor Beginn des Refs ist die Bezahlung E9 Stufe 1. Mittlerweile bekommt man nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung E13.

Ich hoffe, das hilft allen, die den Quereinstieg noch vor sich haben. Ich muss gestehen, dass ich es nicht gemacht hätte, wenn das Gehalt nur bei E9 gelegen hätte und ich noch lange studieren hätte müssen. Das hätte ich mir finanziell nicht leisten können. 

Samstag, 2. September 2017

Antworten für Quereinsteiger-Neulinge

Wir haben an der Schule dieses Jahr auch wieder eine Quereinsteigerin. Da diese schon am ersten Tag mit vielen Fragen kam, werde ich hier versuchen zusammenzutragen was das alles heißt und wie es funktioniert (in der Grundschule).

1. Nicht alles was man im Seminar lernt wird auch so in der Schule angewendet. Macht euch nicht unbeliebt und diskutiert, sondern passt euch an - im Seminar freundlich lächeln und in der Schule es so handhaben wie dort üblich. Da ihr festangestellt seid, könnt ihr nach dem Ref immer noch Verbesserungsvorschläge versuchen durchzukämpfen. Momentan werdet ihr da in den meisten Fällen nicht auf offene Ohren stoßen.

2. Apropos anpassen: Die Seminare werden von unterschiedlichen Menschen geführt. Trotz jedweder Beteuerung, das ihr euren eigenen Stil entwickeln sollt, sagt meine Erfahrung ganz, ganz deutlich: NEIN! Die Leute, die das versucht haben sind bei fast allen Seminarleitern damit auf die Nase gefallen. Jeder Seminarleiter hat seine eigenen Vorstellungen, wie ein Unterrichtsentwurf auszusehen hat, welche und wie viele Phasen wie lange dauern müssen, ob die Kinder kreativ frei laufen sollen oder lieber geordnet und leise. Macht euch wirklich das Leben leicht und versucht nicht gegen das eingefahrene System zu kämpfen. Ihr werdet relativ schnell den Stil des jeweiligen Seminarleiter kennenlernen. Interessanterweise leben alle (Haupt- und Fachseminarleiter) - die ich kennengelernt habe, oder von denen ich gehört habe - nicht das was sie predigen: Transparenz, Freiraum zur Entwicklung, allen die gleichen Chancen geben, das Individuum durch Differenzierung in Wertung und Aufgabe fördern etc. Alle wollten sie ihr Schema F und wenn jemand dagegen argumentiert hat sind sie zickig geworden und derjenige hatte danach Schwierigkeiten mit den Seminarleitern. Ich habe es mehrfach miterlebt. Lieber für die 1,5 Jahre den Kopf einziehen, man hat es schon schwer genug...

3. Ihr müsst eure Prüfung in 2 Fächern von den 3 Fächern machen. Ihr dürft wählen in welchen und könnt das noch bis kurz vor der Prüfung entscheiden. Ein Fach wird in den Klassenstufen 1-3 geprüft und das zweite Fach in 4-6. Das ist ein Muss. Entsprechend solltet ihr schon von Anfang an Erfahrung in den Klassenstufen sammeln, denn es gibt deutliche Unterschiede im Umgang mit den Kindern in den Altersklassen.

4. Stundenplan: versucht schon möglichst viel eigenständigen Unterricht zu führen. Ja es ist schwer am Anfang, aber die Erfahrung ist Gold wert in der Prüfung!

5. Stundenplan: Es gibt Stunden, die mit I oder T gekennzeichnet sind. T sind Teilungsstunden, da kann der Fachlehrer bei dem ihr eingeteilt seid entweder die Klasse trennen und euch die Hälfte mitschicken oder ihr seid zu zweit etc. I Stunden sind sogenannte Intergrationsstunden, die sind für Kinder mit Förderstatus. Da wird diesen Kindern jemand zur Seite gestellt, der Ihnen helfen soll.
Leider haben an meiner Schule - und bei anderen Bekannten von mir an den Schulen - diese Stunden zu 80 - 90% nicht stattgefunden. Da dies sogenannte Doppelsteckungen sind (2 Lehrer pro Klasse) werden die Stunden gerne für Vertretungen in anderen Klassen genutzt in denen jemand fehlt.
Leider erscheint das auf den Statistiken für durchgeführten Unterricht nicht, wodurch es erscheint, als wäre der Unterricht gut abgedeckt. Das durch das Fehlen dieser Stunden besonders die Kinder mit Förderstatus oder Problemen beim Lernen wirklich unglaublich viel Hilfe verlieren und entsprechend noch stärker im Vergleich zurückbleiben wird nicht gewertet.

6. Noch zu T/I-Stunden: wenn ihr da ständig vertreten müsst, solltet ihr darauf achten, dass ihr genug Zeit in den Klassen und Fächern verbringt in denen ihr geprüft werden könntet. Ich hatte zum Beispiel eine Stunde in den unteren Klassen im Fach Deutsch und die fiel häufig durch Vertretungen weg. Entsprechend konnte ich nicht gut mit der Klasse umgehen und hatte keine Erfahrung in dem Fach zu unterrichten...

7. Ihr habt einen Angestellten-Tag pro Jahr. Den dürft ihr theoretisch frei wählen aber ihr müsst das mit der Schulleitung absprechen.

8. Fragt Fragen. Ihr werdet ganz schnell herausfinden, wen man fragen kann und wen nicht.

9. Lehrer bemitleiden sich selbst unglaublich gerne, aber sehr ungerne bemitleiden sie andere. Bekommt ihr eine schwierige Klasse und teilt dies Kollegen mit, werdet ihr häufig die Antworten: "So schlimm sind sie nicht...", "Meine sind auch schlimm...", "Ich habe keine Probleme mit denen..." etc. hören. Glaubt mir, wenn dieselben Lehrer in die entsprechende Klasse gehen, würden sie das auch nicht erfreulich finden.

10. Im Kollegium wird gelästert und nicht alles stimmt so wie es erzählt wird... Macht euch immer ein eigenes Bild.

11. Rechtlich gesehen, darf die Schule euch bis zu 3 Unterrichtsstunden im Monat unbezahlt als Vertretung heranziehen. Allerdings gilt für Angestellte: "Im Unterschied zu den teilzeitbeschäftigten Beamtinnen und Beamten müssen angestellte Lehrkräfte in Teilzeitbeschäftigung keine unbezahlte Mehrarbeit leisten, solange Ihr Beschäftigungsumfang im jeweiligen Kalendermonat – einschließlich der Mehrarbeit - die Vollbeschäftigung nicht überschreitet." Wer also nur 2 Stunden reduziert hat, darf auch als Angestellter nur 2 Stunden unbezahlt eingesetzt werden.

12. Es wird viel Mehrarbeit auf euch zukommen (unter anderen auch am Wochenende): Konferenzen, Versammlungen, Feste, Elternkontakte etc. Leider wird das erwartet und soweit ich weiß ist das auch verpflichtend...

13. Wer Teilzeit arbeitet und auf eine Klassenfahrt mitfährt (das ist übrigens freiwillig und keiner kann euch rechtlich zwingen mitzufahren), sollte bei der Schulleitung nachfragen, wie das mit der Bezahlung ist. Teilzeitkräfte können während der Klassenfahrt als Vollzeitkräfte bezahlt werden...

14. Pausenaufsichten: Muss jeder machen. bei uns machen Teilzeitkräfte und Referendare weniger als Vollzeitkräfte. Fragt nach.

15. Leider seid ihr als Quereinsteiger vollangestellt und habt entsprechend keine Ansprüche auf bestimmte Dinge, die die "echten" Referendare haben (Vertretungen, Einsätze als Klassenlehrer etc.)
Aber fragt bei bestimmten Dingen euren Schulleiter oder die GEW.

16. Apropos GEW, ihr solltet euch ganz dringend einer Gewerkschaft anschließen. Das macht schon rein von der Gehaltspolitik des Senats Sinn, denn der macht zum Teil ziemlich miese Dinge weil er kann. In der GEW Mitgliedschaft ist eine Rechtsberatung  für berufliche Dinge enthalten.

Mehr fällt mir spontan nicht ein, aber wenn ihr Fragen habt, bitte gerne schicken, dann kann ich das ergänzen!

Montag, 13. Juli 2015

Quereinstieg Lehramt: Überlegungen zum Quereinstieg als Lehrerin mit berufsbegleitendem Seminar 1 - Das Gehalt



Die erste Frage, die sich mir stellte, ist natürlich: was verdient man als Lehrer so?  Aus den Medien (Grafik http://www.tagesspiegel.de/berlin/schule/gehaltsvergleich-was-lehrer-in-berlin-verdienen/8198974.html)  weiß man, Lehrer verdienen gut:


Gehaltstabellen laut Tagesspiegel
Gehaltstabellen Lehrer (Tagesspiegel)













Die Tabelle liest sich super, aber wenn man genau hinschaut sieht man, dass das der Verdienst auf Stufe 5 ist. Stufe 5 ist die Stufe auf die man kommt, wenn man 10 Jahre im Schuldienst gearbeitet hat. Also ist der Verdienst, der in der Zeitung angegeben wird, so nicht ganz korrekt.

In den Informationen, die ich zugeschickt bekommen hatte, mit der Einladung zum Auswahlverfahren, stand folgendes:

Wie hoch ist die finanzielle Vergütung?
Die Berechnung eines Nettoentgelts hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen wie
Steuerklasse und Freibeträgen sowie Ihrer Versicherungspflicht in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung ab. Eine weitere Besonderheit im öffentlichen Dienst ist die
Pflichtversicherung bei der Zusatzversorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Beiträge und Umlagen, die vom Arbeitgeber zur VBL geleistet werden, sind abhängig vom
Sozialversicherungsrechtskreis Ost oder West und für die Arbeitnehmer teilweise steuer- und sozialversicherungspflichtig. Wenn Sie aus den genannten Bruttobeträgen Ihr zu erwartendes Nettoentgelt berechnen wollen, nutzen Sie hierzu bitte entsprechende Brutto-Netto-Rechner im Internet, wie z.B. den Gehaltsrechner für den Öffentlichen Dienst

Nicht hilfreich.

Auf der Seite des Senats findet man die folgende Tabelle:

Gehaltstabellen laut Senat Berlin
Gehaltstabellen laut Senat Berlin

























Soweit ich das raus finden konnte, zählen Grundschullehrer als Lehrer mit einem Wahlfach (Obwohl sie 3 Fächer studieren und 2 Unterrichtsstunden mehr machen verdienen Grundschullehrer am wenigsten), Lehrer mit zwei Wahlfächern sind Sekundarstufe 1 und Studienräte sind Gymnasiallehrer. Wichtige Info, die man leicht überliest: „Die nachfolgenden Beträge gelten für  Laufbahnbewerber“. Also Menschen die ihr zweites Staatsexamen bestanden haben. NICHT für Leute im Referendariat.

Bei der GEW findet man dieses:

Die Eingruppierung hängt vom anerkannten Abschluss und davon ab, in welcher Schulform man überwiegend in seinen studierten Fächern unterrichtet. Die Spanne reicht von Entgeltgruppe (E) 10 bis 13. Mit Beginn des (berufsbegleitenden Referendariats) werden Lehrkräfte mit einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss i. d. R. so eingruppiert:

    an Grundschulen: E 11
    in der Sekundarstufe I der ISS: E 12
    in der gymnasialen Oberstufe von ISS oder Gymnasien und berufsbildenden Schulen: E 13

Erst nach erfolgreichem Abschluss des (berufsbegleitenden) Referendariats erhält man die bekannte Zulage, die Berlin den angestellten Lehrkräften zurzeit gewährt. Dann wird man faktisch nach dem Betrag der höchsten Stufe 5 bezahlt. Stichtag ist dafür der Tag der Aushändigung des Zeugnisses über die Staatsprüfung (offizielles Ende des Referendariats).

Da diese Infos alle unterschiedlich waren, dachte ich, dass persönlich nachzufragen vielleicht mehr Aufschluss bietet. Aber weit gefehlt: Beim Senat erzählte man mir, es gäbe für Quereinsteiger Grundschule E10, nach Referendariat E11, die GEW blieb bei E11. 
Ich habe dann in einem Forum Quereinsteiger gefunden, die schon 1 Jahr dabei waren und die erklärten mir, dass man auf E11 eingestuft wird.

Also zusammenfassend: Als Grundschullehrer im berufsbegleitenden Referendariat verdient man TV-L E11 Stufe 1. Das bedeutet 2919.92 € Brutto, als lediger, kinderloser Mensch mit Pflichtversicherung und VBL („Betriebs-“ Rentenversicherung) und ohne Kirchensteuer sind das  netto knapp 1800-2000 €.

 
Nach dem bestandenen berufsbegleitenden Referendariat kann man die „Berlinzulage“ bekommen. Diese ist eine Zulage des Landes Berlin, um den Angestellten Lehrern Berlin interessant zu halten ohne sie zu verbeamten. Das bedeutet angestellte Lehrer bekommen die Differenz Ihres Gehaltes zur Stufe 5 ausgezahlt. Kurz gesagt man bekommt denselben Verdienst, als wenn man auf Stufe 5 wäre und dieser verändert sich nicht mehr mit der Zeit (Da die Differenz mit ansteigender Einstufung kleiner wird). Dann verdient man netto mit der gleichen Rechnung wie oben knapp 2455.31 €.

Die  „Berlinzulage“ ist allerdings Kulanz von der Stadt Berlin und kann gegebenenfalls jederzeit wieder eingestellt werden. Die GEW kämpft in diesem Fall um eine Anpassung der Gehaltstabellen, die sicherstellt, dass angestellte Lehrer nicht deutlich weniger verdienen als verbeamtete.

Also nicht schlecht. Wenn dann alles so stimmt.

Für mich bedeutet das, dass ich während des berufsbegleitenden Referendariats deutlich weniger verdiene, als jetzt in meinem temporären Postdoc Arbeitsverhältnis. Aber nach bestehen verdiene ich – falls man dann noch die „Berlinzulage“ bekommt - knappe 100€ mehr.

Das nächste Mal Überlegungen zu Anstellung und Arbeit.